Tierschutzgesetz
Hundehandel
Von Christoph Jung
Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag zu dem Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes am 16.04.2010
zum Handel mit Hunden, speziell Hundewelpen
"Tierschutz neu denken!" 16/207
Für ein Verbot des Handels mit Hunden, insbesondere Hundewelpen
In §§ 26 und 28 des Entwurfs werden Voraussetzungen für den Handel mit Tieren geregelt. Der Handel mit Tieren erfährt nur wenige Bestimmungen auch der mit Hundewelpen.
In Meyers Lexikon (http://lexikon.meyers.de/meyers/Handel) wird Handel wie folgt definiert: "Beim Handel im engeren funktionalen Sinn beschaffen Marktteilnehmer Güter, die sie in der Regel nicht selbst wesentlich be- oder verarbeiten (Handelswaren), von anderen Marktteilnehmern und setzen sie an Dritte ab."
Der Hundehändler kauft also Welpen beim Vermehrer an, um sie dann an Hundehalter oder Züchter oder Einzelhändler und manchmal auch sogenannte Tierschutzorganisationen weiter zu verkaufen.
Kein seriöser Züchter würde seine Welpen an einen Händler veräußern.
Seriöse Züchter geben sich große Mühe, die wirklich passenden Käufer für jeden ihrer Welpen, die ihnen bereits an Herz gewachsen sind, zu finden. Seriöse Züchter investieren viel Zeit und Aufwand darin, ihre Welpen auch mental auf die Anforderungen des Lebens vorzubereiten. Die sorgfältige Sozialisation der Welpen ist für den Züchter mehr Arbeit als die eigentliche Zucht. Das fängt beim Staubsaugergeräusch an und hört beim Aufbau einer engen, positiv besetzten Beziehung zu Menschen noch lange nicht auf.
Wir erwarten mit Recht von den Hunden, dass sie sich in unsere zuweilen komplizierte, hektische und keineswegs immer tierfreundliche Gesellschaft problemlos einfügen. Zeigt ein Hund gar Aggressionen gegen Menschen, so sind ernste Sanktionen gegen ihn nicht weit.
Wir erwarten viel von unseren Hunden, aber wir geben ihnen nicht immer eine Chance, diese Erwartungen zu erfüllen.
Der Handel mit Hunden, namentlich der Handel mit Hundewelpen gibt den Hunden regelmäßig und gesetzmäßig schlechte Voraussetzungen mit, diese Erwartungen zu erfüllen. Der Hund ist ein hoch soziales Lebewesen und zudem das Lebewesen, das am meisten auf den Menschen orientiert ist.
In den ersten Lebenswochen erfahren alle Hunde eine Phase des Kennenlernens, der Prägung auf den Menschen und der Herausbildung seiner sozialen Fähigkeiten. Wird diese Phase unterbunden oder gestört, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dieser Hund ein lebenslanges Fehlverhalten ausbildet. Diese mentale Missbildung ist nicht weniger tierschutzrelevant als die klassischen Qualzuchtmerkmale.
Insofern muss man Welpenhandel als Tierquälerei bezeichnen. Die menschlichen Akteure, die Hundehandel betreiben, demonstrieren hiermit ihr Desinteresse an dem Wohl und der Zukunft der Hunde wie auch der Hundehalter.
Denn Hundehandel bedeutet regelmäßig:
- die Haltung der Muttertiere als Gebärmaschinen in riesigen Zuchtanstalten vorrangig Osteuropa
- die Entsorgung der Hündinnen wenn sie alt und krank werden, sie werden erschlagen oder landen als "Nothund" in Deutschland
- die Welpen werden regelmäßig zu früh der Mutter weggenommen, um sie möglichst jung in Deutschland zu vermarkten bzw. sie als Ware "Welpe" frisch zu halten (ein 3 monatiger verhaltensgestörter
Welpe bringt kein Geld mehr)
- die Welpen sind oft in einem erbärmlichen Gesundheitszustand
- die Welpen haben keine Chance auf Sozialisation, im Gegenteil sind sie meist für ihr Leben lang traumatisiert
- die Welpen kommen oft in die Hand verantwortungsloser Hundeverbraucher
Ein Hundefreund würde nie einen Welpen beim (erkennbaren) Händler kaufen.Es fragt sich, ob es einen anderen als "unseriösen Hundehandel" gibt. Der eigentliche Skandal ist, dass Hundehandel in Deutschland ganz legal ist. Aber Hundehandel ist einzig aus der Profitgier des Menschen zu erklären.
Aus Sicht des Wohls der Hunde und aus Sicht des Hundefreundes und des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft gibt es keinen einzigen Grund für den Handel mit der Ware Hundewelpe.
Welpen sollten ausschließlich und direkt beim seriösen Züchter gekauft werden oder eben aus dem Tierheim. Welpen brauchen ein Recht auf artgemäße Sozialisation. Dies wäre als Bestandteil einer gesetzlichen Regelung von Mindeststandard für die Hundezucht zu garantieren.
Hunde sind besondere Tiere.
Sie haben ein besonderes, einmaliges Verhältnis zum Menschen und teilen wie kein anderes Lebewesen so eng und umfassend denselben Lebensraum mit uns. Hunde wollen und brauchen ein
harmonisches Zusammenleben mit ihren Menschen.
Zugleich sind Hunde wehrhafte Tiere, die Menschen Schaden an Leib und Leben zufügen können.
Hundehandel belastet nicht nur die Hunde, er belastet die ganze Gesellschaft.
Denn Hunde, die durch den Welpenhandel gegangen sind, werden mit großer Wahrscheinlichkeit verhaltensauffällig. Im Interesse der Hunde aber auch im Interesse der Gesellschaft sollten Aktivitäten, die dieses Zusammenleben schwerwiegend belasten, untersagt werden.
Von daher ist auch eine Sonderregelung für Hunde zu rechtfertigen und speziell deren Handel zu unterbinden.
Schließlich ist selbst aus fiskalischer Sicht Hundehandel fraglich. Nicht selten werden passende Welpen von Züchtern aus Deutschland importiert um damit ihre eigenen Würfe aufzustocken und so einen Extra-Gewinn zu realisieren.
Berlin im April 2010
Christoph Jung
Diplom-Psychologe und Biologe
Sprecher des Dortmunder Appells für eine Wende in der Hundezucht
Autor "Schwarzbuch Hund"
mail@Christoph-Jung.com
Dorfplatz 7D-06116 Halle
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